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Gesunde Zähne

Aktiv gegen die Angst vor dem Zahnarzt

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Entspannt beim Zahnarzt: Wem es schwerfällt, auf dem Behandlungsstuhl Ruhe zu bewahren, kann sich wirksamer Methoden wie Sedierung oder Hypnose bedienen.                       Foto: iStockphoto.com/ Nikodash

Wenn Zahnschmerzen in ernste Panik umschlagen, ist eine einfühlsame Behandlung gefragt

Von Tanja Piepho Von einem unguten Gefühl werden auf dem Weg zum Zahnarzt rund 60 Prozent aller Menschen begleitet. Bei jedem 20. ist die Angst so stark, dass man von einer Dentalphobie sprechen kann. Bei Menschen mit Zahnarztangst reicht allein der Gedanke an eine Behandlung oder der Geruch der Praxis aus, um Schweißausbrüche, Übelkeit und Panikattacken hervorzurufen. Die Folge: Sie schieben ihre Behandlung so lange auf, bis sich aus der kleinen, kariösen Stelle ein großer und tiefer Defekt entwickelt hat.Mit Lachgas entspannt in die BehandlungMittlerweile haben sich einige Zahnarztpraxen auf den besonders einfühlsamen Umgang mit Angstpatienten spezialisiert. Neben intensiven Gesprächen können auch Behandlungsmethoden zur Beruhigung beitragen. Sie reichen vom schrittweisen Vorgehen bei leichter, lokaler Betäubung bis zur Sedierung mit Lachgas für eine sanfte Behandlung im Dämmerschlaf. Bei einer stark ausgeprägten Dentalphobie hilft nur die Vollnarkose. Weitere Alternativen sind die Hypnose und Entspannungstechniken.Die Beruhigung mit Lachgas sorgt dafür, dass der Patient die Behandlung ganz entspannt, ausgeglichen und komplett angstfrei übersteht. Durch das Einatmen von Lachgas fällt der Patient in eine tiefe Entspannung. Gleichzeitig minimiert das Lachgas das Schmerzempfinden und den Würgereiz. Den Patienten wird dazu eine spezielle Nasenmaske aufgesetzt, über die sie das Lachgas einatmen. Schon nach zwei, drei Atemzügen wird ein warmes, angenehmes Gefühl spürbar, die beruhigende Wirkung setzt ein. Einen Kontrollverlust müssen die Patienten jedoch nicht befürchten, während der Behandlung selbst ist man bei vollem Bewusstsein und ansprechbar.

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Kinder sollten spielerisch an den Zahnarztbesuch herangeführt werden. 
Foto: iStockphoto.com/RossHelen

Mit Vollnarkose die Angst besiegen

Die Vollnarkose bietet den Vorteil, dass das Bewusstsein durch das Narkosemittel zeitweise ausgeschaltet ist – und der Patient dadurch vollkommen entspannt und ohne Schmerzen selbst umfangreiche Operationen übersteht. Eine Narkose wird nicht vom Zahnarzt selbst, sondern von einem Anästhesisten durchgeführt, der den Patienten während der gesamten Behandlung überwacht.

Da eine Zahnbehandlung in Vollnarkose medizinisch in der Regel nicht erforderlich ist, wird die Wunschleistung des Patienten als Privatleistung abgerechnet. Bei Angstpatienten, die darüber ein psychiatrisches Attest ihres behandelnden Therapeuten vorlegen können, kann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Narkose übernehmen.

In Trance wird der Schmerz erträglich

Hypnose baut Ängste ab und lässt Beruhigung eintreten. Sie ist deshalb in der Zahnmedizin eine hilfreiche Methode, um leichte Phobien zu überwinden oder Patienten mit Würgereiz, Lokalanästhetika- Unverträglichkeiten, Zähneknirschen oder Allergien zu behandeln. Durch die moderne medizinische Hypnose wird der Patient in eine Trance versetzt. Dadurch schaltet ein Teil des Gehirns ab, der Patient befindet sich mental an einem Ruheort. Trotzdem behält der Patient in Hypnose seine äußere Wahrnehmung.

Hilfe für Kinder mit Zahnarztangst

Bei Kindern rührt eine Zahnarztphobie häufig aus traumatischen Erfahrungen, kann sich aber wieder legen. Vielleicht hat ein Zahnarzt ohne Betäubung gebohrt, oder die Angst vor dem Zahnarzt hat sich von den Eltern übertragen. Grundsätzlich gilt: Vertraut das Kind ist dies die wichtigste Basis für eine erfolgreiche Behandlung.

Kinder müssen den Gang zum Zahnarzt positiv erleben und gern wiederkommen. Damit das Kind die aufgebaute Angst wieder verliert, wird es anfangs nicht behandelt, sondern spielerisch mit den Praxisräumen, dem Behandlungsstuhl und den Geräten vertraut gemacht.

Erst beim zweiten Besuch wird das Gebiss untersucht, in der dritten Sitzung ist oftmals schon eine Behandlung möglich. Dabei sollte gerade beim Nachwuchs das Augenmerk auf einer schmerzfreien Behandlung liegen. Dafür gibt es heute nadelfreie, sehr wirksame Betäubungsverfahren. Bei umfangreicheren Eingriffen ist auch bei Kindern die Behandlung im Dämmerschlaf oder in Vollnarkose möglich.

Wenn das Kind eine Zahnspange braucht

Was Eltern beachten sollten, wenn der Nachwuchs in kieferorthopädischer Behandlung ist

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Jedes zweite Kind bekommt in Deutschland eine Zahnspange verschrieben. 
Foto: P.J. Kiierzkowski/ proDente e.V./dpa-tmn

Ausgeprägte Kieferfehlstellungen gelten in Deutschland seit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1972 als Krankheit. Die Krankenkassen bezahlen daher bis zum 18. Lebensjahr eine medizinisch notwendige Korrektur. Um zu beurteilen, ob ein Kind eine Zahnspange braucht, orientieren sich die Ärzte an kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Nur bei Fehlstellungen ab Grad 3 bezahlen sie die Korrektur.

Ob ein Patient eine herausnehmbare oder feste Zahnspange benötigt, hängt vom Befund ab. „Meistens macht man eine Kombination aus beidem“, sagt Hub van Rijt, Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie aus Bielefeld. Lose Spangen werden bei leichteren Fehlstellungen oder als Vorbereitung für eine feste Spange nachts und möglichst lange tagsüber getragen. Bei festen Zahnspangen klebt der Kieferorthopäde Brackets, kleine Plättchen aus Metall, Keramik oder Kunststoff, auf die Zähne. Ein Drahtbogen, der die Brackets verbindet, bringt die Zähne in die richtige Position. Ist das Behandlungsziel erreicht, kann die Zahnspange entfernt werden. Zur Stabilisierung wird hinter den Frontzähnen ein Draht befestigt – ein „Retainer“ –, der noch mehrere Jahre im Kiefer verbleibt.

Auch wenn ein entsprechender Schweregrad vorliegt, übernehmen die Krankenkassen häufig nicht die kompletten Kosten für die Behandlung. In den meisten Fällen zahlen die Eltern kräftig dazu. Beträge von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Vor allem bei festen Spangen werden gerne teurere Materialen für Brackets und Drähte angeboten, da sie optisch unauffälliger sind oder einen höheren Tragekomfort versprechen. Viele Kieferorthopäden empfehlen bei festen Zahnspangen eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung, die die Kassen allerdings nicht bezahlen.

Wenn Eltern unsicher ob der angebotenen Leistungen sind, rät van Rijt, eine Zweitmeinung einzuholen. Patienten können sich dazu bei Krankenkassen, Zahnärztekammern oder Verbraucherzentralen beraten lassen. Denn: „Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, die Kassenleistung zu zeigen und zu begründen, warum er etwas anderes vorschlägt“, erläutert Zahnarzt Driss Wartini von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). dpa/tmn

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Wenn Zahnschmerzen in ernste Panik umschlagen, ist eine einfühlsame Behandlung gefragt