Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Rund ums Haus

Hinweis für Bauherren in Hannover: Gewährleistungsfrist ab der Bauabnahme läuft fünf Jahre

Hinweis für Bauherren in Hannover: Gewährleistungsfrist ab der Bauabnahme läuft fünf Jahre Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Lokalaugenschein vor der Bauabnahme. Foto: Busche

Sonnenschutz bei großen Fenstern

Vor dem Einzug in das eigene, neu errichtete Heim steht die Bauabnahme. Nach der Unterzeichnung und Beurkundung des Kaufvertrages bei einem Notar ist die Bauabnahme der wichtigste Rechtsakt.Mit der Bauabnahme beginnt die üblicherweise fünfjährige Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt hat der Bauherr dem Bauunternehmer alle Mängel anzuzeigen. Außerdem gehen mit der Bauabnahme alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Damit hat der Bauherr sein Haus ab sofort gegen Sturm, Wasser, Hagel, Brand und gegebenenfalls Elementarschäden selbst zu versichern.Eine „förmliche“ Bauabnahme auf der Baustelle ist deshalb der beste Weg. Die überwiegende Mehrheit der Bauherren baut heute mit einem Schlüsselfertig-Anbieter. Besonders diese Anbieter versuchen oft, ihre Bauherren zu einer formlosen schriftlichen Bauabnahme zu bewegen. Auf ein solches Angebot sollten sich Hauskäufer nicht einlassen. Zur Bauabnahme gehört das Abnahmeprotokoll. Darin werden alle Mängel aufgeführt, die während der Abnahme festgestellt werden.

Eine „förmliche“ Bauabnahme des Eigenheims ist der beste Weg

In das Protokoll gehören auch jene Mängel, die schon bei früheren Begehungen registriert, aber in der Zwischenzeit noch nicht ordentlich behoben wurden. Der Bauherr hat außerdem die Möglichkeit, Einzelheiten in das Protokoll aufzunehmen, die er als nicht vertragsgemäß empfindet. Das müssen keine erkennbaren Schäden sein.

Es genügt, wenn der Bauherr Zweifel an der korrekten bzw. vertragsgemäßen Ausführung äußert. Am Tag der Bauabnahme bleibt erfahrungsgemäß wenig Zeit, um das gesamte Gebäude wirklich eingehend zu prüfen. Deshalb hat es sich bewährt, die Immobilie schon vorab zum Beispiel mit einem Bausachverständigen selbst gründlich zu untersuchen.

Der oder die Sachverständige sollte bei der Bauabnahme anwesend sein. lps/Cb

Sonnenschutz bei großen Fenstern

Lamellenvorhänge sind eine gute Alternative und einfach zu installieren

Hinweis für Bauherren in Hannover: Gewährleistungsfrist ab der Bauabnahme läuft fünf Jahre-2
Eine Vertikalanlage mit Lamellen wird über den Fensterrahmen installiert. Foto: Pixabay/StockSnap

Besonders bei Wohnungen mit großflächigen Fenstern ist die Auswahl eines passenden Sonnenschutzes eine nicht zu vernachlässigende Frage. Besonders die Installation einer Vertikalanlage mit Lamellen kann hierbei sinnvoll sein. Der technische Aufbau der Anlage selbst ist simpel. Die Führungsschiene, in der die Lamellen später hängen, wird über den entsprechenden Fensterrahmen installiert, wobei die Bedienung komfortabel durch Schnüre an der Seite bewerkstelligt wird.

Neben diesen standardmäßigen Modellen gibt es inzwischen zum Sonnenschutz für Fenster in Dachschrägen auch solche Aufhängungen, bei denen die Lamellen zwischen zwei Schienen gespannt sind. Dennoch gibt es beim Kauf einige Dinge zu beachten. Diese beginnen bereits bei den Abmessungen für die späteren Vertikallamellen. Hier sollte man bei der Breite nicht nur die Strecke einplanen, die durch die Lamellen später abgedeckt werden soll, sondern auch die Breite der Lamellen im zusammengezogenen Zustand. So verhindert man, dass die Lamellen die Sicht aus dem Fenster beeinträchtigen können.

Besonders bei der Frage des Sonnenschutzes spielt auch die Wahl des passenden Materials eine wichtige Rolle. Hierbei werden unter anderem Stoffe angeboten, die mit Aluminium behandelt wurden. Durch diese Beschichtung wird die Menge der durch die Lamellen reflektierten Sonneneinstrahlung erhöht. Die Auswahl des Modells bestimmt auch, wie aufwändig die Montage ist. So gibt es zunächst Lamellenvorhänge, bei denen die Vertikalanlage montiert werden muss, bevor die einzelnen Stoffbahnen in die Schiene eingefügt werden.

Falls man sich diesen Aufwand ersparen möchte, sind jedoch auch fertig montierte Modelle im Handel erhältlich. Daher kann es sich anbieten, dass man nach dem Abmessen eine Beratung bei einem Fachhändler vor Ort in Anspruch nimmt. lps/Moe

Die Folgen eines Unwetters können teuer werden

Elementarschäden sollten in der Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt sein

Hinweis für Bauherren in Hannover: Gewährleistungsfrist ab der Bauabnahme läuft fünf Jahre-3
Starkregen kann den Zustand eines Gartens massiv verschlechtern. Foto: Busche

In den USA und auch in der Karibik kennt und fürchtet man das Wetterphänomen „el niño“. Tornados vernichten Häuser in wenigen Minuten und hinterlassen breite Schneisen der Zerstörung. Solche Szenarien können auch bei uns entstehen, denn Wirbelstürme und Orkane gibt es nicht nur in Amerika. Spätestens nach den schlimmen Folgen der Stürme und extremen Regenfällen des Jahres 2017 wissen wir das. Glaubt man Meteorologen und Klimaforschern, werden die Wetterextreme auch in unseren Breiten weiter zunehmen. Es gibt nicht nur mehr Sturmfluten an den Küsten, auch die flachen Landstriche unseres Landes sind von Sturmtiefs bedroht. Hagelstürme sorgen für besonders unangenehme Zerstörungen. Es kommt auch regelmäßig zu Hochwasser und Überschwemmungen sowie in den bergigen Regionen zu Erdrutschen. Bergbauregionen sind von Versackungen und gelegentlich von Gebirgsschlägen betroffen. Innerhalb von Minuten können Häuser und Gärten zerstört werden. Die Intervalle, in denen Naturereignisse negative Folgen mit sich bringen, werden kürzer. Jährlich müssen die Versicherungen Hunderte Millionen Euro für die Folgen aufwenden. Bis zu 75 Prozent aller Schäden durch Klimakapriolen sind Fälle für die Wohngebäudeversicherung. Um dem ständig gestiegenen Schadenaufwand entgegenzuwirken, haben viele Versicherungen bereits die Prämien erhöht oder drängen die Versicherungskunden zu höheren Selbstbeteiligungen im Schadenfall. Üblich ist nur ein Schutz für Schäden durch Feuer, Leistungswasser, Sturm und Hagel.

Man sollte prüfen, ob auch sogenannte Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau durch Starkregen, Erdrutsch und Erdbeben abgedeckt sind. Wer auf den Elementarschutz verzichtet, spart bestimmt am falschen Ende. lps/Moe