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Abschied nehmen – Andenken bewahren

Fachverband Hannoverscher Bestatter e. V. empfiehlt eine Vorsorge zu Lebzeiten

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Bis hin zu den Details der Bestattung kann im Vorfeld dank eines Vorsorgevertrags alles geregelt werden. BdB (2)

Rechtzeitig alle Dinge zu regeln, das ist vielen Menschen überaus wichtig – Die Mitgliedsbetriebe helfen und beraten fair und kompetent

Die Sicherheit zu haben, sich um alles gekümmert zu haben, was im Falle eines Falles erledigt werden soll, wenn das eigene Leben einmal zu Ende ist, das ist ein Ziel, das bei vielen Menschen ganz oben ansteht.Entsprechend sind die Mitgliedsbetriebe des Fachverbands Hannoverscher Bestatter e. V. vorbereitet. Sie stehen in allen Fragen der Vorsorge mit Rat und Tat zur Seite, beraten fair und verständlich. Die Adressen der Betriebe mit Qualitätsgarantie finden Ratsuchende auf dieser Seite im unteren Bereich.Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbands bieten zwei sichere Möglichkeiten an, eine Bestattungsvorsorge, die mit dem Bestatter des Vertrauens abgeschlossen wurde, auch finanziell abzusichern. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bieten diese Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen an, die das Alter, die Vermögenssituation und besondere Wünsche – von der Bestattungsart über das Grabmal bis zur Grabpflege – jeweils individuell berücksichtigen. Monatliche Raten sind dabei ebenso möglich wie Einmalbeiträge.Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

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Torsten Jöcks, Vorsitzender des Fachverbands hannoverscher Bestatter e. V., empfiehlt eine Vorsorgeversicherung. Archiv

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., Düsseldorf. Sie wurde zur Sicherheit und zur Sicherung der für die Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Die jeweilige Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten die Betroffenen eine entsprechende Bestätigung.

Nach Abschluss des Vertrags und Einzahlung der vereinbarten Summe wird das Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrats, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die zugesagte Verzinsung der Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, das heißt die Zinsgutschrift erhalten die Vertragsinhaber ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrats.

Treuhandvermögen verwaltet

Die Höhe des Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den vom Kunden beauftragten Bestatter des Vertrauens mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand sowohl auf Aufforderung wie auch einmal jährlich über den Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung. „Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt“, weiß Torsten Jöcks, der Vorsitzende des Fachverbands.

Die wichtigsten Fragen – schnell beantwortet

Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbands Hannoverscher Bestatter haben einen Fragen-Antworten-Katalog parat, der auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Vorsorge Antworten gibt. Quasi für eine erste Information. Detaillierte Antworten bekommen potenzielle Kunden dann natürlich vom Bestatter ihres Vertrauens.

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Der letzte Wille sollte rechtzeitig formuliert werden.

Warum soll ich mir Gedanken um meine dereinstige Bestattung machen?

Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, beweist Mut, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt seine Angehörigen die Last, in Zeiten der Trauer lange über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nachdenken zu müssen. Auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann man so in Zeiten, in denen eine eigenständige Willensäußerung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken.

Wie und wo kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen?

Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter abgeschlossen werden.

Wie kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag finanziell absichern?


Der Fachverband Bestatter bietet über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen an.

Wie kann ich die Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts schützen? Was passiert bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit?


Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Um eine angemessene Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der dereinstigen Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen. Im zweiten Schritt wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert.

Ist das Geld auch in Notsituationen vor dem Zugriff der Sozialämter sicher?


Ja? Im Gegensatz zu einem Sparbuch oder Barbeträgen. Die sind im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht vor dem Zugriff des Sozialamts sicher.

Wer sollte das Totenfürsorgerecht überschrieben bekommen?

Das Totenfürsorgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragten, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenheiten der Bestattung zu ordnen. In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen. Ein Vorsorgender kann auch durch den Abschluss einer Bestattungsvorsorgevereinbarung den Bestatter mit der Wahrung der vereinbarten Modalitäten beauftragen.

Der Fachverband ist der erste Ansprechpartner für die Angehörigen

Der Markt an Bestattern ist kaum noch überschaubar. Neben den regionalen Betrieben bieten überregionale und gar europaweite Unternehmen ihre Dienste an. „Es wird für den Angehörigen oder den Hilfesuchenden immer schwerer, bei diesem großen Angebot den Überblick zu behalten“, weiß auch Torsten Jöcks, Vorsitzender des Fachverbands hannoverscher Bestatter e. V. Aus diesem Grunde bieten die unter einem Dach organisierte Mitgliedsbetriebe des Fachverbands ihre Leistungen an – mit einem Höchstmaß an Qualität und Zuverlässigkeit.

„Die Mitglieder des Fachverbandes garantieren allesamt eine solide Arbeit. Sie verpflichten sich zu einer transparenten Auftragsbearbeitung, immer zum Wohle des Kunden“, sagt Jöcks. Die Mitgliedsbetriebe sind ausschließlich Familienbetriebe, die zum Teil schon über Generationen im Bestattungswesen tätig sind. So garantieren sie ihren Kunden mit ihrer Erfahrung Kompetenz und seriöse Partnerschaft. „Diese Familienbetriebe sind kompetente Ansprechpartner in allen Fragen bei einem Sterbefall, aber auch in der Beratung zur Bestattungsvorsorge.“

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Rechtzeitig alle Dinge zu regeln, das ist vielen Menschen überaus wichtig – Die Mitgliedsbetriebe helfen und beraten fair und kompetent