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Tag der Pflege

Betreutes Wohnen ist eine gute Alternative

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Beim betreuten Wohnen ist bis zur Pflege eine lückenlose Versorgung sichergestellt. Foto: BEK Presseservice

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Wer nicht mehr alleine leben möchte oder will, kann sich für einen Umzug in eine Einrichtung für betreutes Wohnen entscheiden, denn hier ist eine umfassende Betreuung sichergestellt. Wer noch rüstig ist, kann wählen, welche Hilfen er in Anspruch nimmt.Welche Heimtypen gibt es?Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Heimtypen: das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim. In Altenwohnheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner relativ eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Mahlzeiten in Gesellschaft der anderen Bewohnerinnen und Bewohner einzunehmen.Altenheime gewährleisten älteren Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch hier leben die Bewohnerinnen und Bewohner oft in abgeschlossenen kleinen Wohnungen oder Apartments. In Pflegeheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel in Einzel oder Doppelzimmern, in die häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ist gewährleistet.In den meisten Einrichtungen findet man heutzutage eine Kombination der traditionellen Heimtypen. Das ist die beste Kombination. Dann ist ein Verbleiben auch bei erhöhter Pflegebedürftigkeit in der gewohnten Umgebung möglich. Ist dann eventuell irgendwann eine vollständige oder stationäre Pflege nötig, geschieht der Übergang praktisch nahtlos.Die Umstellung ist nicht so groß, man verliert keine Kontakte und ist immer noch in einer Umgebung, in der einem alles vertraut ist. Jede pflegebedürftige Person hat übrigens seit dem 1. Januar 2017 einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in voll- und teilstationären Einrichtungen, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.Menschen in der stationären Pflege wird durch diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung mehr Zuwendung, mehr Austausch mit anderen Menschen sowie mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht. Dieser Leistungsanspruch wird in vollem Umfang von der Pflegeversicherung getragen.Alternative Wohnformen im AlterImmer mehr Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben. Das Bundesministerium informiert auf seinen Internetseiten deshalb auch über neue Wohnformen wie beispielsweise das Wohnen in Mehrgenerationenhäusern, in denen Jung und Alt sich gegenseitig helfen. Zu den neuen Wohnformen zählen auch die sogenannten Pflege Wohngemeinschaften. Diese bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen zu leben und gemeinsam Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.Was sind Pflegeleistungen?Die Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohngemeinschaft leben in eigenen Zimmern, in die sie sich jederzeit zurückziehen können. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen. Auch diese Wohnform wird mit Wohngruppenzuschlägen unterstützt. Für ältere Menschen bieten sich heute viele Möglichkeiten, trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch sehr lange ein eigenständige Leben zu führen und die Leistungen und Hilfestellungen der jeweiligen Mobilität anzupassen.Unter Pflegeleistungen versteht man alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte nach Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs und bei Anerkennung eines Pflegegrads Anspruch haben. Die Pflegeversicherung könnte man als eine „Teilkasko-Versicherung“ für Pflege- und Betreuungsleistungen von Familienangehörigen, Betreuungs- und Pflegekräften. Anspruch auf Pflegeleistungen haben anerkannte Pflegebedürftige, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden.Für Kosten, die auch ohne Pflegebedürftigkeit entstehen, also Kosten wie zum Beispiel Miete und Verpflegung, kommt die Pflegeversicherung nicht auf, da sie ja auch ohne die Pflegebedürftigkeit entstehen. Die Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekassen für die notwendige Betreuung und Pflege werden allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe gewährt.

Die wichtigsten Pflegeleistungen im Überblick
Über die Leistungen bei einer stationären Pflegebedürftigkeit hinaus gewähren die Pflegekassen bei allen Personen, bei denen einer der Pflegegrade 1 bis 5 festgestellt wurde, Zuschüsse und Leistungen. Übrigens haben Pflegegeld-Empfänger pro Jahr Anspruch auf zwei kostenlose Beratungsbesuche von Fachkräften, die Tipps zu Pflege oder baulichen Veränderungen geben. Für die Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 sind diese Besuche sogar vorgeschrieben. Einige der wichtigsten Leistungen sind hier aufgeführt.

Pflegegeld
Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad ein monatliches Pflegegeld, wenn sie von ihren Angehörigen, Freunden oder anderen Privatbetreuern zu Hause und betreut werden. Das Pflegegeld wird allerdings nur im Rahmen der häuslichen Pflege gewährt.

Pflegesachleistung
Sachleistungen oder Pflegesachleistungen in Höhe des jeweiligen Pflegerades gibt es, wenn man sich durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause pflegen lässt.

Kombination Pflegegeld/Pflegesachleistungen
Diese Kombination ist möglich, wenn man noch zu Hause lebt, aber auf die Pflege von Angehörigen, Freunden und einem professionellen Pflegedienst in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung zurückgreift.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Pflegende Angehörige werden auch krank und brauchen Urlaub. Hier gewährt die Pflegekasse im Rahmen der „Verhinderungspflege“ Zuschüsse pro Jahr von 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen. Für die Kurzzeitpflege zum Beispiel nach Klinikaufenthalten steht dieser Betrag bis zu acht Wochen zur Verfügung. Beispielweise nach Klinikaufenthalten kann die Kurzzeitpflege von Pflegebedürftigen vorübergehend Entlastung schaffen. Dafür stehen Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Wird die Verhinderungspflege nicht genutzt. Erhöht sich der Zuschass zur Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage bis zu 3.224 Euro.

Hilfs- und Pflegemittel
Nach medizinischer Notwendigkeit gewährt die Pflegekasse die Erstattung für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle Ein Hilfsmittelverzeichnis listet die erstattungsfähigen Hilfsmittel auf. Für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel wie Handschue bis zu Desinfektionsmit gewährt die Pflegekasse monatlich 40 Euro.

Hausnotruf
Auch der Hausnotruf wird bezuschusst. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten und 18,36 Euro für den monnatlichen Betrieb.

Wohnraumanpassung
Für barrierearme oder barrierefreie Wohnungsumbauten wird von der Pflegekasse ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt, der bei erhöhtem Grad der Pflegebedürftigkeit erneut gewährt werden kann.

Pflegekurse für Angehörige
Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pfleger haben Anspruch auf für sie vollständig kostenlose Pflegekurse. Insbesondere das Bundesgesundheitsministerium und die Internetseiten www.pflege.de bieten tiefgreifende Informationen zu allem, was für das fortschreitende Alter, die nachlassende Mobilität, für Hilfebedürftige und Angehörige wichtig ist. Der Tag der Pflege soll auf die Möglichkeiten der Pflege und ihre Angebote aufmerksam machen und gleichzeitig die Pflegeberufe in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Er soll auch gleichzeitig Menschen für die Pflegeberufe interessieren um zukünftige Mitarbeiter zu gewinnen, die dringend gebraucht werden. Denn ohne die Mitarbeiter in den Pflegeberufen könnten die vielen Pflegeangebote nicht realisiert werden.

Quelle: 
www.pflege.de

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