Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Helfer in schweren Stunden

Gräber pflegen – Rechte und Pflichten von Angehörigen

Gräber pflegen – Rechte und Pflichten von Angehörigen Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Das Grab ist für Hinterbliebene ein wichtiger Ort zum Trauern.       Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

##topicTitle##

In Deutschland gilt grundsätzlich die Bestattungspflicht. Das heißt: Tote müssen in der Regel auf einem Friedhof beigesetzt werden. „Allerdings gibt es auch Ausnahmen“, erklärt Alexander Helbach von der Initiative Aeternitas. So sei es auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen oder Verstorbene in einem extra dafür vorgesehenen Wald beizusetzen. Um das Grab auf einem Friedhof müssen sich die Hinterbliebenen meist kümmern. Wichtige Fragen und Antworten:Muss man ein Grab bepflanzen?Hinterbliebene haben in der Regel die Pflicht zur Grabpfleg. Positiv ausgedrückt: Sie können das Grab gestalten. Die Vorgaben hierzu können von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich sein. Informationen gibt es direkt bei der Friedhofsverwaltung.Was kann ich machen, wenn ich für die Grabpflege wenig Zeit habe?Der Friedhofsgärtner kann mit der mit der Pflege beauftragt werden. Das kostet in der Regel etwas. Möglich ist es auch, das Grab mit pflegeleichten Pflanzen wie etwa Efeu zu gestalten oder eine Grabplatte, die keine Pflege benötigt, zu verlegen.Was muss der Grabbesitzer tun, wenn der Grabstein wackelt?Grundsätzlich ist er gemeinsam mit dem Friedhofsträger für die Sicherheit des Grabmals zuständig. Man spricht hier von der Verkehrssicherungspflicht. Wird etwa durch einen umfallenden Stein ein Passant verletzt, haften beide dafür.Wer trägt die Kosten für die Reparatur?Für Grabmäler gilt eine fünfjährige Gewährleistungsfrist. Treten in dieser Zeit Mängel auf wie ein Verschieben oder Wackeln eines Grabsteins, muss der Steinmetz diese beheben und die Kosten dafür tragen. dps/tnm

Was zu beachten ist, wenn der Ehepartner stirbt
Stirbt der Ehepartner, ist nichts mehr, wie es mal war – und das gilt nicht nur für den Alltag und die künftige Lebensplanung, sondern auch für viele praktische Angelegenheiten, die geregelt werden müssen und den Hinterbliebenen viel Kraft abfordern. Umso wichtiger ist es daher, dass man genau weiß, welche Schritte zu erledigen sind, um den Überblick zu behalten. Wichtig ist zunächst, dass ein Totenschein ausgestellt wird, etwa von einem Arzt. Mit diesem Schein kann man sich auf dem Standesamt eine Sterbeurkunde ausstellen lassen, die man unter anderem für die Beantragung von Hinterbliebenenrenten und die Regelung von Nachlassangelegenheiten benötigt. Zudem kann der Verstorbene ohne dieses Dokument nicht bestattet werden. Darüber hinaus muss natürlich ein Bestattungsunternehmen kontaktiert werden, welches in der Regel anbieten wird, sich um alle Formalitäten rund um die Beisetzung zu kümmern. Selbst wenn der Schmerz unermesslich ist, ist es wichtig, dass man sich um einige zukunftsweisende Angelegenheiten kümmert: Ein Testament, das zu Hause aufbewahrt wurde, muss beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden.

Wer in einem Mietverhältnis lebt, sollte sich ebenfalls zeitnah um entsprechenden Regelungen kümmern: Wenn der Vertrag auf den verstorbenen Ehepartner lief, kann er üblicherweise von dem oder der Hinterbliebenen übernommen werden – allerdings ist man hierzu nicht verpflichtet! lps/Jk

Der Grabschmuck: Viele Gestaltungsmöglichkeiten

Gräber pflegen – Rechte und Pflichten von Angehörigen-2
Es gibt viele Anlässe, um ein Grab zu schmücken.

Mittlerweile geht der Trend dahin, ein möglichst pflegeleichtes Grab zu haben. Vor allem, wenn die meisten Angehörigen nicht vor Ort leben und jemand für die Grabpflege beauftragt werden muss. Ist keine anonyme Bestattung gewünscht, bei der der Friedhofsträger die Pflege übernimmt, wird das Grab selber gepflegt und entsprechend gestaltet.

Für den Grabschmuck finden die unterschiedlichsten Gegenstände Verwendung. Am meisten sind auf den Gräbern Laternen, Kränze, Engelsfiguren, Vasen, Grablichter, verzierte Steine und Platten zu sehen. Hat der Todesfall erst vor kurzer Zeit stattgefunden, sind noch die Kränze mit den Schleifen zu sehen, die bei der Beisetzung immer traditionell vorhanden sind. Diese werden allerdings wenige Tage nach der Beerdigung wieder entfernt. Mit der Gestaltung des Grabes drückt man seine Verbundenheit mit dem Verstorbenen aus. Zusätzlich gibt es immer bestimmte Anlässe, an denen das Grab zu schmücken ist. Dazu gehören der Geburts- und Sterbetag des Verstorbenen, der Volkstrauertag, Allerheiligen und der Totensonntag. Auch zu Ostern oder Weihnachten lassen sich manche Angehörigen oder Freunde etwas einfallen.

Für die Dekoration empfehlen sich wetterfeste Materialien wie beispielsweise Steine, Figuren, Grablichter und Laternen. Besonders schön sind ebenfalls Steinplatten oder Steine mit einem Spruch oder einem Gedicht. Auch Vasen, in denen sich nicht nur Blumen, sondern auch Äste von Nadelhölzern unterbringen lassen, bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. lps/Jk

##publishingDate##

##topicTitle##