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Industrie- und Handelskammer Hannover warnt vor neuer Masche beim „Geschäftsführertrick“

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Gute Handwerker werden nach wie vor dringend gesucht. Foto: Pixelio/Sturm

Mit dem sogenannten Geschäftsführertrick (“CEO-Fraud“) sind Unternehmen in Norddeutschland in den vergangenen zwei Jahren um Millionen betrogen worden. Kern des Betrugs war bisher stets ein betriebsinterner Ansatz. Zielperson war immer ein Mitarbeiter mit weitreichender Zahlungsbefugnis, der vom Chef des Unternehmens per E-Mail angewiesen wurde, für ein hoch vertrauliches Projekt hohe Beträge auf meist asiatische Konten zu transferieren. Das Betrüger auch vor mittelständischen Unternehmen aus dem Calenberger Land nicht halt machen, zeigt der Fall, der von der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) jetzt aufgezeigt wurde. 

Auch Betriebe und Unternehmen aus dem Calenberger Land sind gewarnt – Vorsicht ist geboten


Ein vermeintlicher Geschäftspartner täuscht Problem vor – Firma zahlt

Der konkrete Fall: Bei einem mittelständischen Unternehmen meldete sich per Mail - scheinbar - der langjährige US-amerikanische Geschäftspartner mit dem Anliegen, eine Maschine aus China zu kaufen. Da die direkte Lieferung in die USA derzeit aber zolltechnisch schwierig und teuer sei, solle die Lieferung über Deutschland erfolgen. Der deutsche Partner solle in Vorleistung gehen, die Maschine an sich liefern lassen und die Lieferung dann in die USA weiterleiten. Für den Aufwand werde ein Honorar bezahlt.

Das hannoversche Unternehmen kam im Vertrauen auf die langjährige Geschäftsbeziehung der ungewöhnlichen Bitte nach und tätigte die Überweisung nach Asien. Hellhörig wurde man dann, als wenige Tage später erneut eine E-Mail vom angeblichen Geschäftspartner aus den USA eintraf, mit der Bitte, zusätzliche Teile für die Maschine auf dem gleichen Weg zu beschaffen und einen weiteren Betrag zu überweisen. Misstrauisch geworden nahm der Geschäftsführer des Unternehmens aus Hannover telefonisch direkten Kontakt zu seinem amerikanischen Partner auf und stellte fest, dass die authentisch wirkenden E-Mails gefälscht waren.

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Ausbildungsplätze bleiben auch in der Region mangels geeigneter Kandidaten oft unbesetzt.            Foto.: Pixelio/Bork

Wohl kein Einzelfall

Perfide an der neuen Masche mit der Tarnung als Geschäftspartner oder Kunde: Firmenintern etablierte Vier- oder Sechsaugenprinzipien für hohe Überweisungen ins Ausland, an denen Betrugsversuche mit dem „alten“ Geschäftsführertrick in der Regel bisher auffliegen, helfen nur noch bedingt weiter. Erst die persönliche Rücksprache beim externen Geschäftspartner offenbart den Betrug.

„Wir gehen davon aus, dass wir es leider nicht mit einem Einzelfall zu tun haben, sondern dass die neue Masche jetzt bei vielen Unternehmen ausprobiert wird“ sagt Tilman Brunner, Außenwirtschaftsexperte der IHK Hannover Die IHK Hannover rät deshalb dringend zu erhöhter Vorsicht bei hohen Überweisungen ins Ausland. „Bei allen Vorgängen, die vom normalen Ablauf abweichen, sollten die Alarmglocken läuten - insbesondere, wenn dabei hohe Überweisungen ins Ausland eine Rolle spielen. 

Eine Klärung sollte dann unbedingt telefonisch und persönlich erfolgen, niemals per E-Mail oder über Dritte.“

IHK Niedersachsen für Gleichbehandlung beim Meisterbonus

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium rechnet nach einer aktuellen Meldung für dieses Jahr mit 2.500 Anträgen auf die sogenannte Meisterprämie für das Handwerk. Weiterhin nicht prämienberechtigt ist die große Anzahl an Meistern, Fachwirten und anderen Aufstiegsfortbildungen aus Industrie, Handel und weiteren gewerblichen Berufen.

„Es ist den Betrieben nicht zu vermitteln, warum ein Geselle in IHK-Betrieben seinen Metall- oder Elektro-Meister selbst finanzieren muss, während der vergleichbare angehende Meister im Handwerk die Kosten erstattet bekommt“, erklärt ein Sprecher der IHKN. Das widerspreche dem Grundsatz der Bildungs- und Chancengleichheit. Der einstimmige Beschluss des Landtags aus dem Herbst des vergangenen Jahres habe klar darauf abgezielt, die beruflichen Aufstiegsfortbildungen von Kosten freizustellen.

Damit soll ein Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung geleistet werden. Ausdrücklich festgehalten worden sei, so die IHKN weiter, dass sämtliche Aufstiegsweiterbildungen gefördert werden sollen. Die exklusive Förderung der Handwerksmeister entspreche dem ausdrücklich nicht.

Integration in reguläre Beschäftigung statt sozialer Arbeitsmarkt

Das Bundeskabinett hat kürzlich den Gesetzentwurf für ein „Teilhabechancengesetz“ verabschiedet. Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: „Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für ein Teilhabechancengesetz zur Einführung eines sozialen Arbeitsmarktes wird nicht im erhofften Maß dazu beitragen, Langzeitarbeitslose schneller in Beschäftigung zu integrieren. Dabei ermöglicht die gute Lage am Arbeitsmarkt das gerade jetzt. Ziel muss es bleiben, Langzeitarbeitslose in reguläre Beschäftigung zu bringen, anstatt einen zusätzlichen umfangreichen sozialen Arbeitsmarkt über eine bis zu fünfjährige Förderung der Lohnkosten aufzubauen.“

Die geplanten Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch Träger öffentlich geförderter Beschäftigung zu Lasten von Handwerksbetrieben führen. Insoweit hält das Handwerk die Anwendung der Kriterien des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität weiterhin für erforderlich.

Notwendig sei darüber hinaus, die Mitberatungs- und Mitentscheidungsbefugnisse der Jobcenter-Beiräte und der dort vertretenen lokalen Sozialpartner gesetzlich zu stärken. Nur so könne vor Ort gewährleistet werden, dass die Einsatz- und Tätigkeitsfelder der geförderten Langzeitarbeitslosen den gewerblichen Unternehmen nicht Aufträge und Arbeit entziehen.