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Tag der Pflege

Pflegeangebote erleichtern auch den Angehörigen das Leben

Pflegeangebote erleichtern auch den Angehörigen das Leben Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Tages- und Nachtpflegedienste können häusliche Pflegesituationen in großem Umfang stabilisieren. Foto: AOK Presseservice

 

Heute ist der internationale Aktionstag „Tag der Pflege“, der auch als „Tag der Krankenpflege“ bezeichnet wird. Der „International Nurses Day“ wird in Deutschland seit 1967 jedes Jahr am Geburtstag von Florence Nightingale veranstaltet.Pflegeberufe genießen ein hohes Ansehen in der GesellschaftFlorence Nightingale, die am 12. Mai 1820 geboren wurde, war eine britische Krankenschwester und gilt als die Pionierin der modernen Krankenpflege. An ihrem Geburtstag wird daher ihr zu Ehren der Internationale Tag der Krankenpflege begangen. So steht der heutige Tag ganz im Zeichen der Pflegeberufe, die aufgrund des Demografiewandels immer wichtiger werden. Pflege und Gesundheit sind ganz zentrale Themen der Zukunft.Die demografische Entwicklung in der Bevölkerung, die Änderung von Familienstrukturen, ein verändertes Wertesystem in der Gesellschaft, die zunehmende Zahl von Single-Haushalten und das Abnehmen von familiären Strukturen führen zu ganz neuen Herausforderungen im gesamten Gesundheitsbereich und insbesondere für die Pflegeberufe.Die Pflege spielt in allen Phasen des Lebens eine zentrale Rolle. Manchmal geht es sehr schnell, dass ein Angehöriger zum Pflegefall wird.Dann stehen die Angehörigen vor einem „Berg“ voller Probleme, die kurzfristig gelöst werden müssen. Aber auch wenn die Mobilität sich langsam verändert und einschränkt, sind viele Informationen nötig, um sich auf die neue Situation einzustellen.Das Bundesgesundheitsministerium hat deshalb auf seinen Internetseiten auf www.bundesgesundheitsministerium.de viele Informationen zusammengestellt, die Themen von der Pflegeversicherung bis zur Demenz behandeln. Es gibt zum Beispiel einen Online-Ratgeber Pflege oder einen digitalen Pflegeleistungshelfer, der zeigt, welche Leistungen man in Anspruch nehmen kann, wie man Pflegleistungen beantragt und wo man sich gezielt weiter informieren kann.Die Mitarbeiter der Pflegeberufe versuchen mit ihrem Einsatz, hilfebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen.Sie setzen sich dafür ein, die physischen, psychischen und kognitiven Ressourcen der Pflegebedürftigen nach Möglichkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Das erfordert viel Wissen und große Erfahrung vor allem aber auch Empathie und sehr viel Engagement.Berufe im Pflegebereich sind deshalb genau richtig für Menschen, die in der Hilfeleistung für andere und in einer besonderen sozialen Verantwortung eine Lebensaufgabe sehen.So gelten die Pflegeberufe in der Bevölkerung als eine der vertrauenswürdigsten und wichtigsten Berufe in Deutschland. Angehörige der Pflegeberufe genießen ein hohes Ansehen in einer Gesellschaft, die zunehmend altert und auf professionelle Pflege angewiesen ist.Tages- und Nachtpflege entlastet AngehörigeZu den vielen Tätigkeiten, mit denen in den Pflegeberufen älteren Menschen Hilfestellungen gegeben werden, gehört unter anderem die Tages- und Nachtpflege. Die Tagespflege und die Nachtpflege können häusliche Pflegesituationen stabilisieren. Sie geben pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, Auszeiten zu nehmen, um sich zu erholen. Dennoch wissen sie, dass ihre Angehörigen gut umsorgt werden. Das ermöglicht den pflegenden Angehörigen zum Beispiel auch weiterhin berufstätig zu bleiben und so Pflege der Angehörigen und Beruf miteinander zu vereinbaren.Gut versorgt in der TagespflegeIn der Tagespflege sind pflegebedürftige Menschen gut versorgt und vor allem nicht einsam, da sie tagsüber unter Gleichgesinnten sind und entsprechende Angebote der Einrichtung nutzen können. In manchen Situationen ist auch eine Pflege über Nacht erforderlich. Auch das bieten Pflegeeinrichtungen.Insbesondere für Menschen mit Demenz, die nachts besonders aktiv sind und deren Angehörige deshalb unter akutem Schlafmangel leiden, oder für Patienten, die auch nachts medizinisch behandelt oder überwacht werden müssen, ist die Nachtpflege ein Angebot, das Angehörige entlastet. Die Tagespflege und die Nachtpflege ist einer der Leistungen der Pflegeversicherung.Kurzzeitpflege nach KrankenhausaufenthaltViele Senioren fühlen sich noch weitgehend fit, nur manchmal fehlt die Kraft und Ausdauer, um alltägliche Aufgaben selbst zu bewältigen. Dazu fällt es älteren Menschen oft nicht so leicht, immer alleine zu sein. Insbesondere dann, wenn der Partner verstorben ist.Hier springt die stundenweise Seniorenbetreuung ein. Sie entlastet im Haushalt und bietet Kontakt durch liebevolle Besuche mit Betreuung bis zu Ausflügen.Auch hier bringt die stundenweise Seniorenbetreuung Entlastungen für die Angehörigen. Wer aufgrund einer Krankheit oder nach einem Klinikaufenthalt eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muss und dazu ins betreute Wohnen zieht, für den trägt die Krankenkasse die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss man aber selbst tragen.

Beim Pflegegrad können nicht genutzte Ansprüche noch geltend gemacht werden

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Was viele Familien und Anspruchsberechtigte nicht wissen: Bislang ungenutzte Beträge aus den Jahren 2015 und 2016 können noch bis Ende 2018 abgerufen werden.

Wer in einen Pflegegrad eingestuft ist, kann eine monatliche Entlastungsleistung von 125 Euro nutzen.

Diese Leistung wird seit 2017 von den Pflegekassen gezahlt und hat das in den Jahren zuvor gezahlte Betreuungsgeld von 104 Euro oder 208 Euro abgelöst, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten ausschließlich diesen Betrag, Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 können das Geld zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen nutzen.

Was viele Anspruchsberechtigte nicht wissen: Bislang ungenutzte Beträge aus den Jahren 2015 und 2016 können noch bis Ende 2018 ausgegeben werden. Das kann sich lohnen: Ein Pflegebedürftiger, der im Jahr 2016 das Geld für Betreuungsleistungen nicht genutzt hat, kann zusätzlich zu den aktuell bewilligten 125 Euro noch 104 Euro im Monat zusätzlich beantragen. Ab 1. Januar 2019 wird dann jedoch nur noch der reguläre Betrag von 125 Euro monatlich gezahlt.

Die finanzielle Hilfe soll in erster Linie pflegende Angehörige entlasten. Das Geld kann vielfältig für Tages- und Nachtpflege oder für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege genutzt werden. Auch Unterstützung im Alltag ist möglich - vorausgesetzt, die Hilfe etwa im Haushalt ist anerkannt. dpa/tmn

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