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Autofahrer aus Hannover aufgepasst: Eine Rettungsgasse rettet Leben

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Immer mehr Verkehr bringt Autobahnen an den Rand des Verkehrsinfarkts. Foto: dpp-Autoreporter/wpr

Telefonieren ohne Freisprechanlage ist gefährlich

Immer mehr Verkehr auf den Straßen hat in den letzten Jahren zu einer hohen Nutzung der Autobahnen geführt. Nicht selten steht inzwischen das Verkehrsnetz vor dem Infarkt - insbesondere dann, wenn es auf der Strecke zu einem Unfall kommt. Dann steht der Verkehr kilometerweit. Hier beginnt das Problem für die Rettungskräfte, die am Unfallort lebenswichtige Hilfe leisten müssen. Feuerwehr, Rettungswagen und THW müssen zum Ort des Geschehens ebenfalls über die Autobahn und durch den Stau, um den Unfallort zu erreichen. Dabei geht es um Minuten, die ein Leben retten können. Oft werden aber gerade diese Minuten vergeudet, denn die Autofahrer im Stau denken selten daran, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei ist sie seit den Achtzigerjahren Pflicht. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift wird mit einem Bußgeld belegt. Unter Umständen kann es sogar zu einer Anzeige kommen.

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In der Straßenverkehrsordnung ist das Bilden einer Rettungsgasse genau beschrieben. Bei zweispurigen Straßen ist die Gasse in der Mitte zu bilden. Bei dreispuriger Verkehrsführung muss die Gasse zwischen der linken und der mittleren Spur frei bleiben. Das bedingt bereits beim Heranfahren an den Stau Umsicht, denn wenn die Autos erst stehen, ist eine Rettungsgasse schwer zu bilden. Es gilt also bei der Annäherung an den Stau, je nach Fahrspur, am linken oder rechten Rand zu bleiben. Dazu sollte unter Nutzung der Warnblinkanlage ein Abstand von mindestens zehn Metern zum Fahrzeug davor gelassen werden, damit man im Notfall noch reagieren kann. Den Rückspiegel sollte man dabei immer im Auge behalten, denn nicht immer sehen Autofahrer, dass sich ein Stau bildet. Die Erfahrung zeigt, dass gerade LKW-Fahrer manchmal abgelenkt sind und auf das letzte Fahrzeug im Stau auffahren.

Auf keinen Fall darf man die entstehende Gasse nutzen, um weiter im Stau voranzukommen. Auch das Folgen der Rettungsfahrzeuge ist nicht erlaubt.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Rettungsgasse nicht nur bei Unfällen gebildet werden muss. Da man in der Regel nicht einschätzen kann, warum ein Stau entsteht, muss man bei jedem Stocken des Verkehrs darauf vorbereitet sein, den Rettungsweg frei zu machen.

Telefonieren ohne Freisprechanlage ist gefährlich

Man liest in letzter häufiger einmal von Unfällen, bei denen die Polizei nicht genau feststellen kann, wie er zustande gekommen ist. Warum kommt jemand beispielsweise auf gerader Strecke bei schönem Wetter von der Straße ab. Verkehrsexperten vermuten in diesen Fällen oft die Benutzung des Mobiltelefons beim Fahren. Schon allein das Telefonieren erhöhe die Gefahr im Straßenverkehr um das Fünffache, hat eine US-Studie herausgefunden. Das Tippen und Lesen von Nachrichten ist noch einmal gefährlicher, denn der Fahrer beobachtet dabei nicht mehr den Verkehr.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber inzwischen reagiert. Bis Herbst letzten Jahres gab es die vergleichsweise milde Strafe von einem Punkt in der Kartei in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro. Die derzeitige Rechtslage ist deutlich schärfer. Heute gibt es schon zwei Punkte in Flensburg und 100 Euro Bußgeld. Sollte eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen, beträgt das Bußgeld 150 Euro. Ist ein Unfall verursacht worden, muss man 200 Euro zahlen.

Wer also meint, im Auto telefonieren zu müssen, sollte sich um eine Freisprechanlage kümmern.

Mit dem Gerät am Ohr hat man nur eine Hand frei, um zu steuern, zu schalten oder den Blinker zu bedienen. Das damit eine unsicherere Fahrweise einhergeht, in der man bei Gefahrensituationen zudem langsamer reagiert, liegt auf der Hand.