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Steuer, Reifen und Abgase: Was sich 2018 alles ändert

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Schutz gegen Manipulationen: Die Endrohrmessung ist bei der Hauptuntersuchung wieder Pflicht. Foto: Dekra/dpp

Seit Anfang des Jahres gelten einige Neuerungen im Straßenverkehr – Schadstoffausstoß rückt stärker in den Blickpunkt

Wer Jahreswechsel besteht nicht nur aus einer Änderung im Datum auf dem Kalender. Am Stichtag 1. Januar fällt oft auch der Startschuss für gesetzliche Änderungen. Der Straßenverkehr bildet dabei keine Ausnahme – eher im Gegenteil: Regelmäßig im Januar müssen sich Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer an neue Regel gewöhnen. 2018 unterscheidet sich nicht von den Vorjahren. Welche Änderungen gibt es in diesem Jahr? Hier ist ein kleiner Überblick über die Themen:WinterreifenZurzeit noch auf sich warten, aber trotzdem müssen Fahrzeuge in den kalten Monaten mit Winterreifen ausgestattet sein. Seit 2010 gilt ein entsprechendes Gesetz. Dieses ist jetzt noch einmal verschärft worden. Zwar haben die meisten Winter- und Ganzjahresreifen das so genannte Alpine-Symbol, das eine stilisierte Schneeflocke in einem Dreieck zeigt. Bisher waren aber auch Reifen zulässig, die lediglich ein M+S-Zeichen für „Matsch und Schnee“ aufwiesen. Seit Mai 2017 gelten letztere nicht mehr als Winterreifen. Es muss, damit die Reifen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, unbedingt das Alpine-Symbol zu sehen sein. M+S-Reifen, die noch bis Dezember 2017 produziert wurden, sind aber noch zulässig und können bis zum 30. September 2024 gefahren werden.Das Herstellerdatum des Reifens kann man am Rand in einem ovalen Symbol erkennen. Die ersten beiden Ziffern bezeichnen den Monat, die letzten beiden das Jahr. Seit dem 1. Januar werden nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen verkauft. Die Bußgelder für einen Verstoß gegen diese Vorschrift wurden ebenfalls erweitert. Bisher war nur der Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg betroffen. Jetzt wird auch der Halter zur Kasse gebeten, falls es sich nicht um den Fahrer handelt. Der Halter bekommt ebenfalls einen Punkt im Strafregister und muss eine Buße von 75 Euro zahlen.AbgasuntersuchungSeit dem Diesel-Skandal in der Automobilindustrie sind Abgasuntersuchungen stärker in den Blickpunkt geraten. Um Manipulationen der Hersteller besser zu erkennen, sind jetzt die so genannten Endrohrmessungen wieder verpflichtend eingeführt worden. Bisher war es bei der alle zwei Jahre anstehenden Hauptuntersuchung nicht mehr nötig, den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs direkt am Auspuff zu messen, solange beim Auslesen der On-Board-Diagnose keine Unregelmäßigkeiten festzustellen waren. Jetzt muss jedes Fahrzeug wieder eine Endrohrmessung bekommen, um genau festzustellen, ob die Abgasreinigung in der Praxis ordnungsgemäß funktioniert.Kfz-SteuerIm letzten September hat sich die Berechnung des EU-Normenverbrauchs geändert. Das klingt erst einmal nicht spektakulär, hat aber Auswirkungen auf den Steuerbescheid bei Neuzulassungen. Bisher ging es bei der Erhebung des Normenverbrauchs um eine Messung nach dem Neuem Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Der allerdings stand sehr in der Kritik, da die Ergebnisse wenig der Realität entsprachen. Seit September wird nach der Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure (WLTP) gemessen, einem Verfahren, das weltweit angewandt wird. Die wesentlich realistischeren Daten finden dann auch Eingang in die Prospekte der Hersteller, sodass man sich beim Kauf ein besseres Bild über den Durchschnittsverbrauch eines Fahrzeugs machen kann.Allerdings hat das auch Auswirkungen auf die Daten über den Kohlendioxidausstoß, der sich ebenfalls erhöht. Das CO2 wird aber maßgeblich zur Ermittlung der Kfz-Steuer herangezogen. Das bedeutet, dass neu zugelassene Fahrzeuge mit höheren Steuern belegt werden, als noch vor einem Jahr. Experten rechnen mit einer Steigerung zwischen 15 und 25 Prozent. Fahrzeuge, die vor 2018 zugelassen wurden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

AutoZentrum Uetze lädt zum Tag der offenen Tür ein

Uetzer stellen den neuen Mazda MX-5 Sakura vor

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Geschäftsführer Frank-Oliver Schmidt mit seinem Meister Marcel Andrä.

Die Tage werden schon wieder jeden Tag ein bisschen länger, und das bedeutet, dass Frühling und Sommer nicht mehr weit entfernt sind. Und damit ist es auch wieder Zeit, Roadster zu fahren. Zugegeben: Man kann die schnellen Flitzer auch im Winter nutzen, aber so richtig Spaß macht es erst in der warmen Jahreszeit, wenn man das Verdeck öffnen kann. Die Autobauer von Mazda haben in dieser Hinsicht mit dem MX-5 im letzten eine überzeugende Lösung präsentiert. Jetzt gibt es seit Kurzem auch das MX-5-Sondermodell mit dem Namen Sakura auf dem Markt. Beim Auto- Zentrum in Uetze kann man sich den neuen Roadster auch in Natura ansehen. Um das in einem gemütlichen Rahmen zu tun, lädt das AutoZentrum am Freitag, 2., und Sonnabend, 3. Februar zum Open Day ein. Bei Kaffee und Kuchen kann man sich anlässlich dieses Tags der offenen Tür in aller Ruhe den neuen Flitzer aus Japan ansehen und natürlich die anderen Modelle ebenfalls. Die Experten im AutoZentrum an der Winkelstraße stehen den Kunden am Freitag von 8 bis 18 und am Sonnabend von 8.30 bis 14 Uhr zur Verfügung. Ein besonderes Angebot haben Mazda und das AutoZentrum an den beiden Open Days: Unter dem Motto „One Option for free“, zu Deutsch etwa „Eine Ausstattung gratis“ können sich Kunden, die für einen Neuwagen einen Kaufvertrag abschließen, eine der möglichen Ausstattungsvarianten ohne Aufpreis aussuchen.

Neben dem Mazda Open Day veranstalten die Uetzer auch noch den TÜV-Nord-Tag, bei dem es eine Hauptuntersuchung inklusive AU für 99,90 Euro gibt.

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Beim Open Day im AutoZentrum Uetze kann man sich das neue MX-5-Sondermodell Sakura ansehen.

Der neue Roadster MX-5 Sakura fällt schon allein von seinem Äußeren sofort ins Auge. Verantwortlich dafür sind das dunkelrote Stoffdach und die beige Lederausstattung. Aufbauend auf der zweithöchsten Ausstattung Exclusive-Line punktet das neue Sondermodell zusätzlich mit Leichtmetallfelgen in „Bright Dark“, Parksensoren hinten, BOSE®-Soundsystem, schlüssellosem Zugangssystem LOGIN und dynamischem Kurvenlicht (AFS). Daraus ergibt sich ein Kundenvorteil von exakt 1000 Euro.

Im Roadster-Segment bleibt es nicht bei dem Sondermodell allein. Zusätzlich erweitert hat Mazda jetzt noch das Motorenangebot für den Mazda MX-5 RF erweitert. Neben dem SKYACTIV-G 160 Benziner mit 2,0 Liter Hubraum kann man den MX-5 RF ab sofort auch mit dem extrem drehfreudigen 1,5-Liter SKYACTIV-G 131 mit 96 kW/131 PS bestellen. Auch die Serienausstattung für den Mazda MX-5 und den Mazda MX-5 RF wird ab sofort deutlich aufgewertet. Für beide Fahrzeug-Versionen stehen neue Außenfarben zur Verfügung.

Das AutoZentrum Uetze ist nicht nur Mazda-Vertragshändler. Angeschlossen ist auch eine ausgezeichnete und in Uetze und Umgebung gern genutzte Werkstatt mit einem erfahrenen Team. Werkstattleiter und Meister Marcel Andrä und Firmenchef Frank-Oliver Schmidt empfehlen gerade für die bevorstehende wärmere Jahreszeit einen Besuch in der Werkstatt, um einen Klimaservice ausführen zu lassen. Sonst kann es passieren, dass bei den ersten heißen Tagen nur ein laues Lüftchen aus der Klimaanlage kommt. Kühlmittel ist hochflüchtig, und es kommt vor, dass es im Lauf des Winters weniger wird. Zwar handelt es sich bei der Klimaanlage um ein geschlossenes System, aus dem kein Kühlmittel austreten sollte. Das gilt aber nur, wenn die Anlage in Ordnung ist und zum Beispiel die Dichtungen ihre Arbeit tun. „Alle zwei Jahre sollte man das überprüfen“, empfiehlt Schmidt.

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Seit Anfang des Jahres gelten einige Neuerungen im Straßenverkehr – Schadstoffausstoß rückt stärker in den Blickpunkt