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Hinweis für Verkehrsteilnehmer in Hannover: Laute Musik hat im Straßenverkehr nichts zu suchen

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Ist schon Alltag im Straßenverkehr: Radfahren mit Kopfhörern. Foto: ADAC/ Bernhard Gräf

Eine Rettungsgasse kann Leben retten

Es war bisher ein warmer und sonniger Sommer – und er verspricht, es zu bleiben. Das Fahren mit offenen Autofenstern gehört dabei zu den angenehmen Begleiterscheinungen. Zu den eher unangenehmen allerdings gehört es, an der Ampel zu stehen und bei offenem Fenster Zeuge phonstarker Musik aus dem Nachbarfahrzeug zu werden. Da hilft es oft nur, das Fenster kurzfristig zu schließen, um zumindest nicht direkt Heavy Metal oder Hip-Hop ausgesetzt zu sein. Das laute Hören von Musik beim Autofahren gehört zu den Unsitten im Straßenverkehr, die allen – außer dem Verursacher – auf die Nerven geht.Mehr als nur nervigAber ist es nur das? Mitnichten. Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit in der Lage sein muss, seine Umgebung auch akustisch wahrzunehmen. Zwar gibt es keine Dezibelgrenze, ab der ein Verbot greifen könnte, aber wenn man beispielsweise das Martinshorn eines herannahenden Polizei- oder Rettungswagens nicht mehr hört, begeht man nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Man behindert unter Umständen auch Rettungseinsätze. Ein Bußgeld ist dabei fällig. Außerdem ist die Gefahr, einen Unfall zu verursachen, dadurch erhöht. Sollte das passieren, können Regressansprüche der Versicherungen auf den Musikfreund zukommen.Musik ist übrigens nicht nur bei Autofahrern ein Problem. Nicht selten sieht man Radfahrer oder Fußgänger mit Kopfhörern. Hier gilt ebenfalls, dass Gefahren möglicherweise nicht rechtzeitig erkannt werden. Verboten ist es nicht, aber potenziell gefährlich.

Die vermeintlich kleinen Verkehrssünden sind nicht nur Kavaliersdelikte


Blinkmuffel sind gefährlich

Das Thema Musik im Straßenverkehr ist nicht die einzige Problematik, die Verkehrsteilnehmer eher auf die leichte Schulter nehmen. So ist es häufig zu beobachten, dass beim Abbiegen der Blinker nicht gesetzt wird. Typische Situation: Man hat sich hinter einem Fahrzeug auf einer Spur eingeordnet, auf der sowohl geradeaus als auch nach rechts gefahren werden kann. Obwohl der Fahrer davor nicht blinkt, will er rechts herum und muss, um Fußgänger passieren zu lassen, halten. Mit etwas Pech muss die Schlange dahinter noch eine weitere Rotphase abwarten. Diese Situation ist für die nachfolgenden Autofahrer nervig aber noch nicht gefährlich.

Anders sieht es für die Radfahrer aus, die geradeaus wollen und nicht erkennen, dass es sich um einen Rechtsabbieger handelt. Sie können sich auf die Gefahr nicht einstellen.

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Beim Ausfahren aus dem Kreisel muss der Blinker gesetzt werden.


Viele Fehler im Kreisel

Ähnliches geschieht in Kreiseln, die in den letzten Jahren eine Renaissance in Deutschland erfahren haben. Hier gilt es, bei der Ausfahrt aus dem Kreisel zu blinken. Geschieht das nicht, ist es im besten Fall für den Fahrer, der einfahren will, ärgerlich, dass er gehalten hat. Im schlimmsten Fall sind Radfahrer und Fußgänger, die parallel über die Straße wollen, gefährdet.

Apropos Kreisel: Hier kann man auch das andere Extrem sehen, denn oft ist es so, dass Autofahrer beim Einfahren blinken. Das ist nicht erlaubt, denn aufgrund der Beschaffenheit der Kurve kann es sein, dass der Blinker nicht automatisch ausgeht.

Blinkmuffel oder Falschblinker kommen, wenn sie erwischt werden, mit einem Verwarngeld von 10 Euro vergleichsweise glimpflich davon. Aber auch hier gilt, wer dadurch einen Unfall verursacht, bekommt immer die Hauptschuld zugesprochen.

Alles andere als Kavaliersdelikte

Kleine Verkehrssünden und Regelverstöße gibt es reichlich. Sei es Blinken, grundloses Hupen, ein Stoppschild missachten oder schwungvoll an einer Bushaltestelle vorbei fahren. Für viele sind das Kavaliersdelikte – wenn sie sich überhaupt des Verstoßes bewusst sind.

Aber für alle Bereiche gilt: Wenn etwas passiert, kann es teuer werden oder sogar Leib und Leben gefährden.

Telefonieren ohne Freisprechanlage ist gefährlich
Telefonieren am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Foto: Allianz
Telefonieren am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Foto: Allianz
Ob Blinkmuffel oder bei einem Stoppschild nicht anhalten – zwar haben die meisten Verkehrssünden ein Gefahrenpotenzial in sich, führen eher selten zu gefährlichen Situationen. Eine andere Sache ist es, wenn man am Steuer eines Autos oder Fahrrads telefoniert. Man liest in letzter häufiger einmal von Unfällen, bei denen die Polizei nicht genau feststellen kann, wie er zustande gekommen ist. Warum kommt jemand beispielsweise auf gerader Strecke bei schönem Wetter von der Straße ab. Verkehrsexperten vermuten in diesen Fällen oft die Benutzung des Mobiltelefons beim Fahren. Schon allein das Telefonieren erhöhe die Gefahr im Straßenverkehr um das Fünffache, hat eine US-Studie herausgefunden. Das Tippen und Lesen von Nachrichten ist noch einmal gefährlicher, denn der Fahrer beobachtet dabei nicht mehr den Verkehr. Das Unfallrisiko steigt hier sogar auf das Zehnfache. Viele Autofahrer denken sich nicht viel beim Gebrauch des Telefons bei der Fahrt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber inzwischen reagiert. Bis Herbst letzten Jahres gab es die vergleichsweise milde Strafe von einem Punkt in der Kartei in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro. Die derzeitige Rechtslage ist deutlich schärfer. Heute gibt es schon zwei Punkte in Flensburg und 100 Euro Bußgeld. Sollte eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen, beträgt das Bußgeld 150 Euro. Ist ein Unfall verursacht worden, muss man 200 Euro zahlen.

Wer also meint, im Auto telefonieren zu müssen, sollte sich um eine Freisprechanlage kümmern.

Eine Rettungsgasse kann Leben retten

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Im Falle eines Staus muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Foto: Rudolf Ortner/ pixelio.de

Immer mehr Verkehr auf den Straßen hat in den letzten Jahren zu einer hohen Nutzung der Autobahnen geführt. Nicht selten steht inzwischen das Verkehrsnetz vor dem Infarkt - insbesondere dann, wenn es auf der Strecke zu einem Unfall kommt. Dann steht der Verkehr kilometerweit. Hier beginnt das Problem für die Rettungskräfte, die am Unfallort lebenswichtige Hilfe leisten müssen. Feuerwehr, Rettungswagen und THW müssen zum Ort des Geschehens ebenfalls über die Autobahn und durch den Stau, um den Unfallort zu erreichen. Dabei geht es um Minuten, die ein Leben retten können. Oft werden aber gerade diese Minuten vergeudet, denn die Autofahrer im Stau denken selten daran, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei ist sie seit den Achtzigerjahren Pflicht. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift wird mit einem Bußgeld belegt. Unter Umständen kann es sogar zu einer Anzeige kommen.

In der Straßenverkehrsordnung ist das Bilden einer Rettungsgasse genau beschrieben. Bei zweispurigen Straßen ist die Gasse in der Mitte zu bilden. Bei dreispuriger Verkehrsführung muss die Gasse zwischen der linken und der mittleren Spur frei bleiben. Das bedingt bereits beim Heranfahren an den Stau Umsicht, denn wenn die Autos erst stehen, ist eine Rettungsgasse schwer zu bilden. Es gilt also bei der Annäherung an den Stau, je nach Fahrspur, am linken oder rechten Rand zu bleiben. Dazu sollte unter Nutzung der Warnblinkanlage ein Abstand von mindestens zehn Metern zum Fahrzeug davor gelassen werden, damit man im Notfall noch reagieren kann. Den Rückspiegel sollte man dabei immer im Auge behalten, denn nicht immer sehen Autofahrer, dass sich ein Stau bildet. Die Erfahrung zeigt, dass gerade LKW-Fahrer manchmal abgelenkt sind und auf das letzte Fahrzeug im Stau auffahren.

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Immer mehr Verkehr bringt Autobahnen an den Rand des Verkehrsinfarkts.                               Foto: dpp-Autoreporter/wpr

Auf keinen Fall darf man die entstehende Gasse nutzen, um weiter im Stau voranzukommen. Auch das Folgen der Rettungsfahrzeuge ist nicht erlaubt.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Rettungsgasse nicht nur bei Unfällen gebildet werden muss. Da man in der Regel nicht einschätzen kann, warum ein Stau entsteht, muss man bei jedem Stocken des Verkehrs darauf vorbereitet sein, den Rettungsweg frei zu machen.